AGB's 

 

Impressum

ACS Copiersysteme GmbH
Jens Willendorf (GF)
Ingolstädter Strasse 166
80939 München

Tel. 089 / 31 19 00 20

Fax 089 / 31 19 88 83

email acs-kopierer@nexgo.de

HRB 155134 Amtsgericht
München
Steuernummer 804/20834

 

 

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen ACS Copiersysteme GmbH   (kurz ACS)                                                                      

Stand Januar 2009     

§ 1  Geltungsbereich  

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der aktuellen AGB´s von ACS Copiersysteme GmbH, kurz ACS. Eine nochmalige Vereinbarung der AGB´s in einzelnen Verträgen und Aufträgen ist nicht notwendig. Entgegenstehenden AGB´s einzelner Kunden wird hiermit widersprochen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich  von ACS akzeptiert wurden.

§ 2  Angebote

Angebote erfolgen vorbehaltlich der Liefer- und Leistungsmöglichkeit, sind freibleibend und verpflichten ACS nicht zur Auftragsannahme. Auf die  Möglichkeit eines Zwischenverkaufs wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere bei gebrauchten Geräten und Systemen.

§ 3 Bestellungen / Auftragserteilung 

Bestellungen und Erteilung von Aufträgen müssen schriftlich erfolgen. Fax- und eMail- Form sind ausdrücklich anerkannt! Durch entsprechende Auftragsbestätigung von ACS gilt der Auftrag entsprechend unseren Bedingungen und AGB´s angenommen!

Eine Auftragserteilung über eine Dienstleistung ist grundsätzlich kostenpflichtig! Es sei denn, ACS bestätigt schriftlich eine kostenfreie Dienstleistung in einem spezifischen Einzelfall!

Als Bestellung und Auftragserteilung gilt auch, wenn die Finanzierung der Ware und Leistungen über eine Leasingbank durchgeführt werden soll (Leasing-/Mietvertrag). In der Zeit der entsprechenden Bonitätsprüfung kann der Auftraggeber nicht vom Auftrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts in der Prüfungszeit behält sich ACS vor, entstandene Kosten geltend zu machen und evtl. Schadensersatz!

Werden Bestellungen und Aufträge vor Ausführung vom Besteller/Auftraggeber rück-gängig gemacht, behält sich ACS Schadensersatz vor.

§ 4 Preise   

1.) Unsere ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzügl. MWSt von 19%. Der Abzug von Skonto, Rabatten oder sonstigen Nachlässen ist nur möglich, wenn dieser ausdrücklich besonders schriftlich vereinbart wurde!                                                                            

2.) Sonderangebote gelten nur solange Vorrat und nur im jeweiligen Einzelfall.                                                           

3.) Preise in unserem WEB-Angebot sind Preise für Basis-Ausstattungen und –Leistungen.  Zusatzausstattungen und besondere Leistungen führen zu höheren Preisen bzw. zu separaten Berechnungen!

§ 5 Lieferung / Gefahrenübergang /Eigentumsvorbehalt                                                                                 

1.) Holt ein Käufer die Ware selbst ab, so geht bei der Übergabe das Risiko des Unter- gangs, Beschädigung und Zerstörung auf den Käufer über.                                               

2.) Bei Versand der Ware einschließlich Verbrauchsmaterial und Ersatzteile an den Käufer durch ein vermitteltes Transportunternehmen,  werden die dadurch entstehenden Kosten für den Versand und Verpackung dem Käufer belastet. Ein ausreichender Transport-Versicherungsschutz durch den Käufer ist obligatorisch. ACS vermittelt entsprechenden Versicherungsschutz gegen Kostenersatz .                                                              

3.) Gelieferte Ware ist sofort zu überprüfen und Mängel innerhalb 3 Tagen ACS schriftlich zu melden. Email- und Fax-Form akzeptiert!                                                        

4.) Durch Nichtabnahme entstehende Kosten werden dem Käufer belastet!                    

5.) Gelieferte Ware bleibt so lange Eigentum von ACS bis Zahlung vollständig erfolgt ist. Die Ware darf bis zur Bezahlung nicht weiter veräußert, verpfändet oder abgetreten werden.                                                                                                      

6.) Geräte oder Geräteteile, die einem Kunden miet- oder leihweise von ACS zur Nutzung überlassen werden, können von dem Kunden nicht zu einem anderen Standort versetzt werden, ohne vorherige Genehmigung durch ACS. Diese Genehmigung muss schriftlich erfolgen.

§ 6 Mängelansprüche 

1.) ACS übernimmt die Gewährleistung dafür, daß Geräte (Hardware) und zur Nutzung freigegebene Software mit den jeweils beauftragten Leistungsinhalten die vereinbarten Funktionen erfüllen und zu dem gewöhnlichen oder vereinbarten Gebrauch geeignet sind. Voraussetzung ist die Nutzung des Kunden entsprechend Vereinbarung und Bedienungs- und Installationsanleitungen des Herstellers und sonstiger von ACS oder vom Hersteller zur Nutzung verfügbarer Dokumentationen sowie Software.                                        

2.) Die Angabe von technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar für ein spezifisches Umfeld. Es sei denn, sie sind ausdrücklich von ACS bestätigt worden.                                                                                        

3.) Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften! 12 Monate nach Abnahme der jeweiligen Lieferung / Leistung sind Ansprüche aus Mängeln verjährt. Für Lieferung und Leistung mit gebrauchter Hard- und Software gilt Vereinbarung lt. Vertrag.           

4.) Sämtliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Kunde oder Dritte den Mangel zu vertreten haben. Insbesondere gilt dieses soweit der Kunde oder Dritte an Hardware, Software oder Teilen davon Änderungen vornehmen oder nicht genehmigte Software einsetzt. Ebenso wenn Bedienungsanleitungen, Anwendungsdokumentationen, etc. nicht beachtet werden.                                                                             

5.) Setzt der Kunde nicht von ACS oder dem Hersteller freigegebenes Material ein, wie z.B. nicht originalen Toner oder Bildeinheiten oder falsche Bedruckstoffe, so entfällt jeder Mängelanspruch!                                                                                         

6.) Bei Mängeln die hervorgerufen werden durch Fehler, die  in der Hard- und Software des Kunden oder Dritter vorhanden sind, bestehen ebenso keine Mangelansprüche. Dieses trifft insbesondere auf Fehler aus der Systemumgebung des Kunden zu! Microsoft-Testausdruck stellt den Beweis der Druckfunktionalität fest!                                        

 7.) ACS behält sich ausdrücklich vor, Aufwendungen zur Mängelsuche oder deren Beseitigung, die nicht durch ACS zu vertreten sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen und Leistungen und Verträge einzuschränken oder zu kündigen.                                         

8.) Stellt ein Hersteller die Herstellung eines Produktes ein, so enden auch Gewährleistungsansprüche mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang mit Hardware, Software, Ersatzteilen.                                                                                                      

9.) Hat ein Kunde vermeintliche oder auch von ACS anerkannte Ansprüche aus Gewährleistung für Hard-, Software und Dienstleistungen, so ist es unbillig und nicht akzeptabel, dass vom Kunden keinerlei Leistung erbracht wird! Das sind insbesondere keine Zahlungen, keine Gegenzeichnung einer Übernahmeerklärung, etc.  In diesen Fällen wird ACS entsprechende Maßnahmen zur Sicherung seiner Interessen einleiten!                                                                                                             

10.) Für Dienstleistungen gilt oben Genanntes entsprechend!

§ 7 Zahlungsbedingungen

1.) Zahlungstermine und zu zahlende Beträge ergeben sich aus den Verträgen und Vereinbarungen mit ACS. Zahlungen sind nur an ACS direkt zu leisten oder auf eines der ausgewiesenen oder mitgeteilten Geschäftskonten!                                                    

2.) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Außerdem Kosten und Auslagen die durch den Verzug entstehen.                                                                                                               

3.) Erfolgloser Einzug von Beträgen bei erteilter Einzugsermächtigung wird wie Zahlungsverzug behandelt.                                                                                              

 4.) Der Kunde ist zu Aufrechnungen aus Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig oder von ACS schriftlich anerkannt wurden und Aufrechnung vereinbart wurde!                                                                                                                      

5.) Leistet ein Kunde trotz vereinbarter Barzahlung nicht entsprechend, so ist ACS berechtigt Dienstleistungen einzustellen und Hard-/Software zurückzubehalten bis vollständige Zahlung erfolgt ist, einschließlich evtl. Verzugszinsen und sonstiger Kosten!

§ 8 Vertragsdauer /  Kündigung 

1.) Vertragsdauer ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen.                                          

2.) Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund gekündigt werden. Diese Gründe sind in den jeweiligen Verträgen beschrieben. Eine wichtiger Grund der Kündigung durch ACS ist, wenn gegen den Kunden
…amtliche Zwangsvollstreckung durchgeführt wird  
 …Insolvenzverfahren eingeleitet wird 
 …Schecks und Wechsel zu Protest gehen   
 …eidesstattliche Offenbarungsversicherung eingeleitet wird
…der Kunde in Liquidation geht
…mit Zahlungen an ACS länger als 2 Monate in Verzug ist                  

3.) Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die eMail-Form genügt hier nicht!  

§ 9 Gesamthaftung          

1.) ACS haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit ACS eine entsprechende schriftliche Garantie gegeben hat, haftet ACS auch im Rahmen dieser Garantie!                                                                   

2.) Eine Ersatzpflicht von ACS ist in jedem Fall der Haftung nach  begrenzt von der vom Kunden an ACS bezahlten Vergütung! Weitergehende Haftung von ACS ist ausgeschlossen!

§ 10 Schlussbestimmungen

1.) Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Verträgen können auf Dritte zur Erfüllung übertragen werden. Der Auftraggeber/Kunde wird davon in Kenntnis gesetzt bzw. gibt einzelvertraglich seine Zustimmung. ACS gewährleistet in diesen Fällen die Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden.                                                                

2.) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ACS und einem Kunden gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland!                                          

 

3.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist                                              

4.) Sollten vorstehende Regeln ganz oder teilweise nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen soll dann eine Regelung gelten, die der ursprünglichen angemessen ist und deren Sinn und Zweck erfüllt!

 

Januar 2009

                    


                                                                                                  

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Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr
und Freitag von 9:00 bis 14:00 

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